agrartotal (fr/Berlin/Hamburg) - In einem informellen Treffen am Donnerstagabend wurde der verantwortliche Redakteur von www.agrartotal.eu, Hagen Fricke, darüber informiert, das Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt eine Änderung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) auf den Weg bringen will. Begründet wird diese Maßnahme mit der Tatsache, dass die nationale Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. So sieht die TierSchTrV seit 2009 keine Bußgeldbewehrung mehr vor, wenn Tiere bspw. mit offenen Wunden, Knochenbrüchen oder im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium transportiert werden. Wie weiter zu erfahren war, hatte der Deutsche Tierschutzbund e.V. und der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. bereits im Frühjahr 2016 Bundesminister Schmidt in einem Schreiben auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Die korrekte Umsetzung der EU-Vorgaben ist auch vor dem Hintergrund geboten, so ein Vertreter des BMEL, da Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt in Brüssel bereits für eine Verschärfung dieser Vorgaben eingetreten sei.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, erklärte in diesem Zusammenhang, dass sich mit einer Überarbeitung der Tierschutztransportverordnung die Chance biete, den Tierschutz weiter voran zu bringen. „Wir freuen uns über diese Zusage, plädieren aber an den Bundesminister, das Problem nicht auf die lange Bank zu schieben", sagte Schröder. Karsten Plücker, Vorsitzender des Bundes gegen Missbrauch der Tiere ergänzt: „Der Transport transportunfähiger Tiere ist kein Kavaliersdelikt. Die fehlenden Sanktionen bei Verstößen im Tiertransportbereich erschweren einen effektiven Tierschutzvollzug für die zuständigen Behörden. Bundesminister Schmidt muss nun zu seinem Wort stehen.“
Schmidt hatte in seiner aktuellen Rückantwort an die Verbände signalisiert, dass das Anliegen der Tierschützer umsetzbar sei und sein Haus eine entsprechende Änderung der TierSchTrV „bei sich bietender Gelegenheit“ auf den Weg bringen wird.
Ob das Bundeslandwirtschaftsministerium mit seinem jetzigen Vorstoß ein Zeichen setzen will, ist nicht ganz auszuschließen. Im Rahmen der Verhandlungen über das im Januar erscheinende staatliche Tierwohl-Label, könnte es durchaus sein, dass der Minister gerade im Puncto Tiertransporte "Härte" zeigen will. In den letzten Monaten waren wieder öfters Berichte in der Presse erschienen, die über eklatante Tierschutzverstöße beim Tiertransport - unwidersprochen von der Branche - berichteten.
Ob das jetzige Bekanntwerden des ministeriellen Vorstoßes mit dem 14. Norddeutschen Vieh- und Fleischhandelstag (11.11.2016) in Verbindung steht, auf dem speziell über eine neue Maßnahme des DVFB in Sachen Tiertransporte berichtet werden soll, ist unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass das Ministerium sich schon längst von der ehemaligen "freiwilligen Verbindlichkeit" verabschiedet hat und nur noch die "freiwilligen" Maßnahmen in das staatliche Tierwohl-Label - wenn überhaupt - einfließen und einarbeiten lässt, die schon länger erfolgreich praktiziert werden. Ferner braucht der Minister für den Erfolg seines "staatlichen Tierwohl-Labels" unbedingt die Mitarbeit des NGOs, besonders die des Deutschen Tierschutzbundes, wenn er mit seiner Label-Politik die Akzeptanz der Bevölkerung erreichen will. Der Minister wird dabei wohl zwangsläufig einige "Felder räumen" und preisgeben müssen, um sich das Wohlwollen seiner "Partner" zu sichern
Die nicht nur bei den Politikern und NGOs stark umstrittenen Tiertransporte, bieten sich (nicht zuletzt aus eigenem Unvermögen) da geradezu als geeignete und willkommene "Opfergabe" an.