Lettand: Mindeshaltbarkeitsdatum

L-infos - Die Mitglieder der Saeima, dem Lettischen Parlament in Riga, haben in der dritten Lesung, die Änderungen des Gesetzes zur Überwachung der Lebensmittelkette unterstützt. Sie beauftragten das Kabinett einen Produktkatalog zu bestimmen, in welchen Fällen Lebensmittel nach dem Ablaufdatum weiterhin in Verkehr gebracht werden können.

Bis jetzt wurde in dem Gesetz festgelegt, dass abgelaufene Lebensmittel als nicht verkehrsfähig erklärt werden mussten. Dies gilt für Lebensmittel, für die der Hersteller den Begriff "Verwendung bis ..." (für verderbliche Lebensmittel) und für Lebensmittel mit einer Mindesthaltbarkeit von "empfohlen bis ..." angibt. Das verabschiedete Gesetz überträgt der Regierung die Aufgabe, die Produktgruppen, die Art und die Modalitäten der Verteilung und den Zeitraum zu definieren, in dem das Lebensmittel mit der Aufschrift "Recommended by ..." nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum verteilt werden darf. Die entsprechenden Regeln treten am 1. Juli 2019 in Kraft.

Damit dürfte Lettland eines der ersten Länder sein, die eine derartige Regelung einführt, an der unter anderem auch die deutsche Bundesregierung "bastelt". Durch das neue Gesetz soll der Vernichtung verzehrsfähiger Nahrungsmittel Einhalt geboten werden.

Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen geht rund ein Drittel der Nahrungsmittel der Welt verloren oder wird verschwendet. Die Nahrungsmittelspende unterstützt nicht nur die Bekämpfung der Ernährungsunsicherheit, sondern kann auch ein wirksames Mittel sein, um den Überschuss an Nahrungsmitteln, die für industrielle Zwecke oder zur Abfallbehandlung verwendet werden, zu reduzieren, wie die Verfasser des lettischen Gesetzesentwurfs andeuteten.

Zurück