Trockentoiletten müssen registriert werden

L-infos - Um die Trinkwasserqualität in Lettland besser im Blick zu haben, aber auch aufgrund des Umweltschutzes, müssen ab dem 1. Januar 2019 Einzelkläranlagen, Lagertanks und Klärgruben, die nicht an das zentrale Abwassersystem angeschlossen sind, in einer speziellen städtischen Datenbank registriert werden.

Das besagt eine neue Verwaltungsanordnung. Die Regeln gelten allem Anschein nach nicht für ländliche Gebiete, einschließlich Bauernhöfe - wovon Lettland ja genug hat.

Soweit bekannt ist, gelten die neuen Regeln unter anderem für alle Personen, die in einem Dorf oder einer Stadt wohnen und deren Haus, Wohnung oder Sommerhaus nicht an ein zentrales Abwassersystem angeschlossen ist. Dann besagt die Verordnung eine ganze Reihe von Spezifikationen, wann, was, wie und warum das Trockenklo und weitere Kläranlagen angemeldet sein müssen, oder eben nicht!

Eine Presseerklärung, dass in Lettland die Benutzung trockener oder mobiler Toiletten verboten werden sollen, stimmt laut einer Aussage der zuständigen Behörde allerdings nicht.

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