Online-Shopping in Lettland wird einfacher und möglich!!

Pressekonferenz des EP - Das Leben nach der Geoblockung: Ein schneller Leitfaden für Händler und Verbraucher Fotograf: Mathieu CUGNOT/Copyright© Europäische Union 2018 - Quelle: EP

L-infos/EUP - Geoblocking und andere geografisch basierte Beschränkungen beeinträchtigen das Online-Shopping und den grenzüberschreitenden Verkauf. Die im Mai 2016 als Teil des digitalen Binnenmarktes vorgeschlagene Verordnung zur Beendigung des ungerechtfertigten Geoblocking wurde für 2017 als gesetzgeberische Priorität festgelegt.

Ab dem 3. Dezember können Europäer jetzt unabhängig von ihrem Standort in der EU ohne ungerechtfertigte Geoblocking online einkaufen.

Für die Bürger bedeutet dies, dass sie ihre neuen Elektrogeräte online kaufen, ein Auto mieten oder ihre Konzertkarten grenzüberschreitend wie zu Hause erwerben können. Dadurch wird sichergestellt, dass für sie keine Hindernisse mehr bestehen, beispielsweise die Zahlung mit einer Debit- oder Kreditkarte, die in einem anderen Land ausgestellt wurde. Für Unternehmen bedeutet dies mehr Rechtssicherheit für den grenzüberschreitenden Betrieb.

Verbraucher erhalten einen breiteren und einfacheren grenzüberschreitenden Zugang zu Produkten, Hotelbuchungen, Mietwagen, Musikfestivals oder Eintrittskarten für Freizeitparks in der EU. Dabei gelten neue Regeln für ungerechtfertigte Geoblocking-Maßnahmen . Die vom Europäischen Parlament im Februar 2018 verabschiedete Gesetzgebung gilt ab Montag, dem 3. Dezember.

Róża Thun (EVP, PL) , der diese Gesetzgebung durch das Parlament gesteuert hat, sagte: „Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem echten Binnenmarkt, in dem alle Verbraucher gleich behandelt werden. Wenn wir Produkte im Ausland kaufen, haben wir nun alle das Recht, als lokale Verbraucher behandelt zu werden.

Der Zugang zum Warenverkauf und zur Erbringung einiger Dienstleistungen kann nicht mehr verweigert werden. In manchen Fällen müssen wir möglicherweise ein Paket bei einem anderen Zustelldienstleister liefern lassen, da der Verkäufer das Produkt nicht in unser Land liefert. Der Verkäufer kann jedoch nicht mehr zu uns sagen: "Ich verkaufe dieses Produkt aufgrund Ihrer Nationalität, Ihres Wohnsitzes oder Ihres Standortes nicht an Sie".

Europa braucht konkrete Lösungen für alle Bürger. Wir brauchen einen europäischen Binnenmarkt ohne Grenzen und Barrieren. Das Europäische Parlament hat mit den Mitgliedstaaten hart ausgehandelt, dass dieses Abkommen bereits Anfang Dezember gelten soll, damit die Europäer bei ihren Weihnachtsgeschäften eine größere Auswahl erhalten können.

Nach dem Roaming und der Portabilität bin ich wirklich stolz darauf, dass wir in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission eine Lösung für das Problem der Geoblocking finden konnten. Dies wird Millionen von Bürgern dienen “.


Hintergrund

Laut den Ergebnissen einer von der Kommission durchgeführten „Mystery Shopping“ -Studie lassen 63% der Websites nicht zu, dass Käufer in einem anderen EU-Land einkaufen. Bei den materiellen Gütern war das Geoblocking für elektrische Haushaltsgeräte am höchsten (86%), während bei Online-Reservierungen für Offline-Freizeitbranchen, wie beispielsweise Sportereignis-Tickets (40%), die meisten Geoblocking-Maßnahmen vorlagen.

Die Verbraucher in der EU zeigen eine wachsende Nachfrage nach grenzüberschreitendem Online-Einkauf . In den letzten zehn Jahren hat sich der Anteil der Europäer, die online einkaufen, fast verdoppelt.

Die im Rahmen des digitalen Binnenmarktes vorgelegte Verordnung zur Beendigung ungerechtfertigter Geoblocking-Maßnahmen wurde zusammen mit den Rechtsvorschriften für grenzüberschreitende Paketzustelldienste , die vom Parlament im März verabschiedet wurden und seit dem 22. Mai 2018 gelten, in das E-Commerce-Paket aufgenommen ein Gesetz zur Stärkung der Durchsetzung der Verbraucherrechte , das im November 2017 verabschiedet wurde und ab dem 17. Januar 2020 gilt.

Zur Sache - In eigener Sache

Ab dem 3. Dezember sollen Europäer - dazu gehören unmissverständlich auch die Staaten des Baltikums - unabhängig von ihrem Standort in der EU ohne ungerechtfertigte Geoblocking online einkaufen können. Bislang war das selbst bei einem der ganz großen im Online-Geschäft nicht immer möglich. Gerade bei günstigen Artikeln, auch Markenware, erschien sehr oft der Vermerk: "Dieser Hersteller liefert nicht nach Lettland". Dann war es aus mit dem Konsumtraum! Seit dem 3. Dezember 2018 haben wir diesen Hinweis bei dem Big-Anbieter vergebens gesucht. Dafür fanden wir selbst bei billigen Artikeln den Hinweis: Siehe Bild!

Natürlich kann es beim Versand der Firmen noch zu "hausgemachten" Problemen kommen, aber immerhin, ein erster Schritt ist getan! Wer im europäischen - nicht nur im osteuropäischen, 100 Kilometer hinter Barcelona fangen die Probleme auch schon an - Ausland sitzt und ein ganz bestimmtes Teil benötigt und dies nicht bekommt, weil der Hersteller, Großhändler oder Händler - aus welchen Gründen auch immer - nicht nach Lettland, Estland oder die Inseln liefert, kann nachvollziehen, welcher riesige Vorteil dies für die "Ausländer" ist, die jetzt bequem von ganz Europa aus in Deutschlands Online-Shops einkaufen können.

Die Frage bleibt aber dennoch unbeantwortet, warum die Hersteller und Lieferanten nicht von sich aus diese Möglichkeit freiwillig für die außerhalb Deutschlands bestellenden Kunden eingerichtet haben? Es wird wohl schlicht weg an der Gier gelegen haben. Dass es kein großes Problem für deutsche Anbieter war und ist, global und somit über die Grenzen hinweg, ihre Produkte anzubieten, zeigt sich ja jetzt sehr eindrucksvoll.

Es bedurfte tatsächlich erst der Europäischen Gemeinschaft (wie im Übrigen beim Telefonieren im und ins Ausland auch) und einer europäischen Initiative und Gesetzgebung, damit die europäischen Verbraucher  nicht dauerhaft "über den Tisch gezogen" werden! Die Europäer warten jetzt auf weitere Taten des Parlaments und der EU-Kommission und dies über den EU-Wahltermin im nächsten Jahr hinaus.

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