Lettland: Covid-19 und neue Bestimmungen für Lettland

Die Einreise nach Lettland für Reisende aus Deutschland mit Aufenthalt in Deutschland innerhalb der vergangenen 14 Tage ist möglich, führt derzeit aber zu einer zwingenden Quarantäne in Form der Selbstisolation.

L-INFOS / Auch Lettland bleibt von den ansteigenden Infektionszahlen mit COVID-19 nicht verschont. An heute (14.10.2020) sind in Lettland neue Bestimmungen in Kraft getreten.

Einreisende nach Lettland - und das sind wohl derzeit nicht sehr viele - sollten sich natürlich vor dem Abflug nach Lettland (und zurück) darüber informieren, wie die aktuelle Lage im jeweiligen Land ist.

Sehr gut ist hier nach wie vor die Homepage der Deutschen Botschaft in  Riga. Informationen gibt es HIER

 

Einreise nach Lettland

Wenn man sich den Wasserfall von Kuldiga ansehen will und derzeit gerade nach Lettland einreist, muss man vorher einige Hürden "überspringen"

Bitte beachten Sie, dass für die Einreise nach Lettland abhängig von den konkreten Umständen weiterhin bestimmte Beschränkungen gelten und informieren Sie sich vorab über die geltenden Einreisebestimmungen.

Die Einreise nach Lettland für Reisende aus Deutschland mit Aufenthalt in Deutschland innerhalb der vergangenen 14 Tage ist möglich, führt derzeit aber zu einer zwingenden Quarantäne in Form der Selbstisolation. Ein negativer Covid-19-Testbefund verkürzt die Quarantänezeit nicht.

Registrierungspflicht bei Einreise

Bei der Einreise nach Lettland besteht Registrierungspflicht für alle Reisenden, seit dem 12. Oktober ist dafür innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Einreise ein elektronischer Fragebogen auszufüllen, der auf der Webseite  covidpass.lv abgerufen werden kann. Der nach der Registrierung erhaltene QR Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten.

Auskunft dazu erteilt das Covid-19 Informationszentrum  zwischen 8.30 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden: pasts@spkc.gov.lv.

Häufig gestellte Fragen in Bezug auf  Covid-19  in Lettland - Antwort gibt hier die Deutsche Botschaft in Riga! HIER

Wie immer gibt es eine Reihe von schriftlichen Ausführungen, was ab heute in Bezug auf Corona in Lettland zu beachten ist. Eine  auch sehr gute Zusammenfassung  finden sie  auf der Seite des lettischen Gesundheitsministeriums   HIER

 

Auszug aus der Pressemeldung des Gesundheitsministeriums in der deutschen Übersetzung

Um den raschen Anstieg der Verbreitung von Covid-19 in Lettland weiter einzudämmen, entschied die Regierung am 13. Oktober, dass ab dem 14. Oktober Gesichtsmasken auch in Geschäften, Museen, Ausstellungen und anderen Orten verwendet werden müssen.  Auch in der öffentlichen Gastronomie wird es strengere Bedingungen geben.  Ab dem 17. Oktober gibt es zusätzliche Einschränkungen für die Interessenerziehung, private Veranstaltungen und Sport.

Von nun an müssen Gesichtsmasken nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch in Geschäften, Apotheken, Postämtern, Museen, Bibliotheken, Flughäfen, Bushaltestellen und Bahnhöfen sowie beim Besuch von Ausstellungen und Kultstätten getragen werden, wenn keine Veranstaltung stattfindet. Die Anforderung für Gesichtsmasken gilt auch für Mitarbeiter dieser Orte, die nicht durch eine physische Barriere wie spezielle Wände von den Besuchern getrennt sind.  Außerdem schreiben die Vorschriften bereits jetzt vor, dass die Gesichtsmaske an Orten verwendet werden muss, an denen sich Personen länger als 15 Minuten aufhalten, und dass eine Entfernung von 2 Metern nicht eingehalten werden kann und keine anderen physischen Barrieren geschaffen wurden. Gesichtsmasken dürfen von Kindern unter 13 Jahren nicht verwendet werden. Außerdem darf eine Gesichtsmaske aus medizinischen Gründen nicht getragen werden, z. B. wenn eine Person aufgrund einer Bewegungsstörung Schwierigkeiten hat, die Maske aufzutragen, oder wenn die Person ein psychisches Gesundheitsproblem hat.

Leider zeigen Beobachtungen, dass die Beteiligung der Bevölkerung an den Empfehlungen und Anforderungen des Staates im Allgemeinen zu gering ist, wodurch sich das Virus rasch ausbreitet. Infolgedessen ist das Gesundheitsministerium zusammen mit Fachleuten zu dem Schluss gekommen, dass es notwendig ist, bestimmte proaktive Beschränkungen für einen bestimmten Zeitraum im ganzen Land festzulegen, in dem eine viel größere Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch möglicherweise außerhalb ihrer sozialen Blase möglich ist.

Um die Ausbreitung der Infektion zu verringern, werden vom 17. Oktober bis 6. November im ganzen Land zusätzliche Sicherheitsanforderungen eingeführt:
Es wird keine Präsenz- und Amateurkunstkurse für Erwachsene und Kinder in Gruppen geben - es können nur Einzelschulungen stattfinden. Dies gilt auch für Musik- und Kunstschulen;
Sporttraining (Klassen) in Gruppen kann nur im Freien oder aus der Ferne ohne die Verwendung gemeinsamer Umkleidekabinen stattfinden. Indoor-Training kann nur einzeln stattfinden. Diese Anforderung gilt auch für Sportvereine, gilt jedoch nicht für die lettische Erwachsenenmannschaft, die lettische Olympiamannschaft und die lettischen paralympischen Mannschaftssportler sowie für Mannschaftssportspiele des Mannschaftssporttrainings der höchsten Liga für Erwachsene.
Es ist verboten, Sportveranstaltungen wie Wettkämpfe zu organisieren (gilt nicht für internationale Sportveranstaltungen sowie Mannschaftssportspiele der Mannschaftssportwettkämpfe der höchsten Liga für Erwachsene).

Ab dem 17. Oktober:

Ab dem 17. Oktober:
Private Veranstaltungsorte können insgesamt 30 Personen im Innenbereich und 300 Personen im Freien haben. Wenn eine private Veranstaltung an einem öffentlichen Ort wie einem Restaurant, einer gemieteten Sauna, einem Club usw. stattfindet, müssen die Gäste über feste, personalisierte Sitzplätze in einem Abstand von 2 Metern (außer für Personen aus einem Haushalt) verfügen. Die Veranstaltung kann bis zum stattfinden 24.00 Uhr.
In öffentlichen Restaurants (einschließlich Bars) dürfen nicht mehr als 4 Personen, die nicht aus einem Haushalt stammen, drinnen an den Tischen sitzen. Auch Catering-Plätze dürfen von dort aus arbeiten 6.00 bis 24.00 Uhr
Um die Ausbreitung des Virus zu verringern und Epidemiologen Zeit zu geben, Schwankungen in der Dynamik der Anzahl der Infektionen zu beobachten, entschied die Regierung, dass 7-12. Die Schüler der Klasse lernen vom 26. bis 30. Oktober (eine Woche nach dem Urlaub der Schüler) eine Woche lang aus der Ferne .

Es wurde bereits berichtet, dass die Regierung letzte Woche zusätzliche Beschränkungen beschlossen hat, um die Verbreitung von Covid-19 zu verringern. Die folgenden zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sind bis zum 31. Dezember in Kraft:
500 Personen können sich gleichzeitig für Indoor-Events versammeln ;
Nur Veranstaltungen mit festen, personalisierten Sitzplätzen dürfen in Innenräumen stattfinden .
Veranstaltungen im Freien dürfen nicht mehr als 1000 Personen haben .
Outdoor-Events für über 300 Personen, bei denen sich Menschen bewegen (z. B. Nordic Walking, Laufen, einschließlich Marathons), werden nicht organisiert.
Nicht formale Erwachsenenbildungsgruppen können aus 30 Personen pro Gruppe bestehen.

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