Lettland: C-19-Ausnahmezustand ist seit dem 9. November in Kraft

L-INFOS ; Angesichts der epidemiologischen Bewertung der wachsenden Risiken der Ausbreitung des COVID-19-Virus wird in Lettland ein nationaler Ausnahmezustand ausgerufen, der zwischen dem 9. November und dem 6. Dezember in Kraft tritt, um strenge medizinische Sicherheitsmaßnahmen einzuführen und gleichzeitig sicherzustellen Einhaltung der Grundrechte der Einwohner des Landes und Ermöglichung des Zugangs zu wesentlichen Dienstleistungen.

Bei Rückkehr nach / Einreise nach Lettland!

Sie müssen sich selbst isolieren, wenn Sie aus einem Land nach Lettland zurückkehren oder von dort einreisen, das aufgrund einer hohen Anzahl bestätigter Covid-19-Fälle in dem jeweiligen Land besonderen Vorsichtsmaßnahmen und restriktiven Maßnahmen unterliegt.

Die Liste der Länder kann auf der Website des Lettischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten ( spkc.gov.lv) eingesehen werden.   Wenn das Land rot oder gelb markiert ist, muss sich eine Person für einen Zeitraum von 10 Tagen selbst isolieren.

Informationen für Reisende nach Lettland zu den Bestimmungen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 - Außenministerium von Lettland   www.mfa.gov.lv/en

Wichtige Informationen erhält man auch HIER

Am besten fragt man immer mal bei der Deutschen Botschaft in  Riga nach: HIER

Ab dem 9. November wird in Lettland der Ausnahmezustand ausgerufen
Unter Berücksichtigung der Einschätzung der Epidemiologen zu den wachsenden Risiken der Verbreitung von Covid-19 wird in Lettland vom 9. November bis 6. Dezember eine Notsituation ausgerufen, in der strenge Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit auferlegt werden und gleichzeitig die Grundrechte der Bevölkerung und der Zugang zu den Grundbedürfnissen gewährleistet werden.

Ab nächster Woche wird die Bevölkerung Zugang zu persönlichen Diensten haben, die für ein gesundes und sicheres Leben besonders wichtig sind und deren Verfügbarkeit nicht dringend ist. Um die Auswirkungen von Sofortmaßnahmen auf Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt zu verstehen, werden derzeit Unterstützungsmechanismen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Gruppen entwickelt, die am stärksten von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus betroffen sind.

Auf der gemeinsamen Sitzung des außerordentlichen und Krisenmanagementrates des Ministerkabinetts wurde beschlossen, dass die Bewohner ab dem 9. November Zugang zu persönlichen Diensten haben, die für ein gesundes und sicheres Leben besonders wichtig sind und deren Verfügbarkeit nicht verzögert werden kann.

 

Sammeln, Unterhaltung, Erholung, Sport und Catering

Öffentliche Veranstaltungen vor Ort (z. B. Theater, Konzerte) werden abgeschafft und verboten. Nicht mehr als 10 Personen und nicht mehr als zwei Haushalte können gleichzeitig an privaten Veranstaltungen teilnehmen. Bis zu 50 Personen können sich draußen zu Besprechungen, Prozessionen und Streikposten versammeln. An der Beerdigung können mehr als zwei Haushalte teilnehmen, maximal 10 Personen (ausgenommen Personen, die die Beerdigung durchführen).

Es gibt keine Unterhaltungsveranstaltungen wie Discos. Es gibt Indoor-Spielhallen und Bars sowie Eisbahnen, Kinderfeste, Vergnügungs- und Themenzentren, Trampolinparks, Kinderspielplätze und Babysitter-Räume (einschließlich Einkaufszentren). Es gibt auch Wasserunterhaltungs- und Vergnügungszentren, Saunen und Spas. Naturpfade stehen zur individuellen Erholung zur Verfügung und es gibt auch Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und andere kulturelle Stätten. An diesen Orten finden keine Veranstaltungen statt.

Es gibt keine Sportveranstaltungen - Wettbewerbe, Demonstrationen, Shows usw. Nicht mehr als 10 Personen, ausgenommen Trainer, versammeln sich draußen zum Sporttraining. Umkleidekabinen dürfen nicht benutzt werden. Innenräume können nur individuell geschult werden - ein Coach und ein Kunde oder ein Coach und Personen aus demselben Haushalt. Pro Person gibt es nicht weniger als 10 Kubikmeter Innenraum. Die Öffnungszeiten für Hafenanlagen und Sportvereine sind bis 22:00 Uhr.

Neben den Zuschauern gibt es Sportwettkämpfe für erwachsene Nationalmannschaftssportler, die im Kalender der Sportwettkämpfe der Internationalen Olympischen Sportverbände aufgeführt sind, sowie Sportwettkämpfe für internationale und Top-Ligen von Mannschaftssportspielen, an denen nur erwachsene Profisportler teilnehmen.

Catering-Einrichtungen dürfen Lebensmittel nur zur Abholung anbieten, außer in Bildungseinrichtungen, am Arbeitsplatz und am Flughafen Riga.

 

Verfügbarkeit von Dienstleistungen, Verkaufsstellen und Öffnungszeiten

In staatlichen und kommunalen Einrichtungen werden Dienstleistungen aus der Ferne oder nach Vereinbarung erbracht. Es gibt keine Schönheits-, Piercing- und Tätowierungsdienstleister, aber Friseurservices sind nach vorheriger Absprache und in einem Abstand von 2 Metern zwischen den Kunden verfügbar.

An Wochenenden und Feiertagen sind Einkaufszentren nur für Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Veterinärapotheken, Tierfuttergeschäfte, Buchhandlungen, Pressestellen, optische Geschäfte, Hygiene- und Haushaltswarengeschäfte sowie Telekommunikationsgüter-Servicepunkte geöffnet.

Einzelhandelsgeschäfte müssen 10 Quadratmeter pro Besucher bereitstellen und eine Maske tragen. Die Maske sollte auch in offenen Marktgebieten und im Straßenverkauf getragen werden.

Einkaufszentren - Gebäude, die für einen dauerhaften und systematischen Handel mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 10.000 Kubikmetern ausgestattet sind oder in denen mindestens 10 Handelsteilnehmer oder Dienstleister in separaten Verkaufsstellen tätig sind.

Von 6.00 bis 20.00 Uhr verkürzt sich die Arbeitszeit für Orte für kulturelle Veranstaltungen (kann nur einzeln besucht werden) sowie für Ausstellungen, Kirchen und andere religiöse Aktivitäten.

 

Bildung und Regulierung in anderen Sektoren

Der Lernprozess vor Ort findet am 1-6 statt. Klassen. Es gibt Vorschulen, Sonderschulen und Kindergärten. Fernunterricht 7-12. Klassen sowie Studenten und Erwachsene in beruflicher Entwicklung und Weiterbildung, mit Ausnahme von praktischen Klassen. Es gibt keine Kinderlager, Interessenerziehung, Berufsbildungsprogramme und Proben für Amateurkünste und andere künstlerische Gruppen persönlich, außer für Einzelstunden und wenn Menschen aus demselben Haushalt stammen.

Zusätzliche Regelung in einer Notsituation ist auch die Organisation von Gerichtsverfahren, die Arbeit von Waisengerichten, Sozialeinrichtungen und Sozialdienstleistern, die Sozialdienste mit vollständiger oder teilweiser Unterbringung, Gefängnissen, Überstunden usw. versorgen.

 

Zurück