Elektroroller registrieren / Lettland

Lettlandinfos - Ab dem 1. Januar 2024 ist in Lettland die Registrierung von Elektrorollern und Fahrradrikschas durch die Direktion für Straßenverkehrssicherheit (CSDD) obligatorisch und   nur registrierte Elektroroller und Fahrradrikschas   dürfen auf öffentlichen Straßen fahren.  Die Zulassung der vorhandenen Elektroroller und Fahrradrikschas muss bis zum 31. März 2024 erfolgen, danach ist die Nutzung dieser Fahrzeuge ohne Zulassung im Straßenverkehr verboten.  Die Fahrradregistrierung ist weiterhin freiwillig und nicht angemeldete Fahrräder dürfen am Straßenverkehr teilnehmen.

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