Aktuell: COVID-19 und Reisen nach Lettland

Der weiße und feinkörnige Sandstrand von Roja wartet auf seine Besucher - aber so einfach kann man noch nicht nach Lettland reisen - noch nicht!

L-INFOS - Ab dem 7. April 2021 ist der Ausnahmezustand in Lettland beendet, aber die meisten epidemiologischen Sicherheitsvorschriften bleiben bestehen.

Die Einreise der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums nach Lettland ist  nur aus "dringenden und wesentlichen" Gründen gestattet.  Diese sind definiert als: Arbeit, Ausbildung, Studium, Familientreffen, um medizinische Leistungen zu erhalten, Transit, Begleitung eines Minderjährigen, Rückkehr zum ständigen Wohnort, Teilnahme an einer Beerdigung.

Ab dem 17. März sind internationale Passagierflüge von und nach Drittländern gestattet, einschließlich Flügen, die von Reiseveranstaltern zu Tourismus- und Erholungszwecken organisiert werden. Bei der Ankunft aus Drittländern in Lettland besteht die Verpflichtung, einen wiederholten Covid-19-Test durchzuführen, den sogenannten „Schnelltest“. Eine 10-tägige Quarantäne aus anderen Ländern ist weiterhin erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie beim  Wirtschaftsministerium sowie auf der   Website covidpass.lv . Nicht wesentliche Reisen von Drittländern nach Lettland sind verboten.

Der negative Covid-19-Test ist für die Einreise nach Lettland obligatorisch. Die Regel gilt für alle Ankünfte, einschließlich derjenigen, die mit privaten Verkehrsmitteln anreisen. Der Test darf nicht länger als 72 Stunden vor der Ankunft an der lettischen Grenze oder vor dem Einsteigen in ein Passagierunternehmen wie eine Fluggesellschaft durchgeführt werden. Das Testergebnis muss in der Frage angegeben werden. Das Boarding ist ohne das Dokument nicht gestattet. Bei Reisen mit privaten Verkehrsmitteln muss auf dem Covidpass-Formular ein negativer Test angegeben werden  . Dies wird von der Staatspolizei und dem Staatsgrenzschutz nach dem Zufallsprinzip überprüft.

Personen müssen einen Abstand von 2 Metern einhalten (gilt sowohl für öffentliche Innen- als auch für öffentliche Außenbereiche).
Gesichtsmasken müssen in allen Innenräumen verwendet werden, in denen mehr als eine Person anwesend ist, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel, Geschäfte, Postämter, Tankstellen, Bahnhöfe, Bushaltestellen, Flughäfen sowie kultureller und religiöser Einrichtungen usw. Kinder auf bis 13 Jahre müssen keine Masken verwendet werden, ab 7 Jahren muss jedoch eine Maske im öffentlichen Verkehr getragen werden.

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind verboten.
Zwei Haushalte (bis zu 10 Personen) können sich privat im Freien treffen.
Kultur, Sport, Ausstellungsorte, Museen usw. sind geschlossen.
Unabhängig von der Auswahl an Waren und Einzelhandelsflächen können alle Geschäfte, die einen separaten Eingang haben und sich nicht in einem Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von mehr als 7.000 Quadratmetern befinden, arbeiten. In Einkaufszentren / Einkaufszentren mit einer Fläche von mehr als 7.000 Quadratmetern können nur Lebensmittel- und Hygienegeschäfte, Apotheken, Optikgeschäfte, Floristen, Buchhandlungen und Pressestellen betrieben werden. Straßenhandel ist erlaubt.
Dienstleistungen in Bezug auf Unterhaltung und Wohlbefinden sind verboten, es ist jedoch gestattet, Dienstleistungen in den Bereichen Maniküre, Pediküre, Podologie und Friseur anzubieten.
Öffentliche Catering-Restaurants dürfen nur Mahlzeiten zum Mitnehmen verteilen.
Während sich die Situation in der Welt täglich entwickelt, überwachen die lettischen Behörden die Situation und teilen ihre Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit.
Im Allgemeinen erinnert das Gesundheitsministerium der Republik Lettland alle Reisenden daran, dass eine gute Hygiene - z. B. sorgfältiges Händewaschen und Verwendung von Händedesinfektionsmitteln - eine vernünftige Anwendung des gesunden Menschenverstandes ist. Wenn Sie Fragen zum neuartigen Coronavirus und COVID-19 sowie zu Ihren Reisen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline des Lettischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (SPKC) (00 371) 67501590 oder (00 371) 67387661 (geöffnet von 8.30 bis 17.00 Uhr). Im Notfall 113.
Zuvor war der Ausnahmezustand in Lettland für einen Zeitraum vom 13. März bis 14. April ausgerufen worden, um die Covid-19-Pandemie einzudämmen, und dann bis zum 12. Mai bis 9. Juni verlängert worden. Der letzte Ausnahmezustand endete am 6. April (2021).

Weitere Infos...

Im Ernstfall weis die Deutsche Botschaft in Riga immer weiter

Mit der Genehmigung von Änderungen der Verordnung hat das Ministerkabinett am 13. April die Frist bis zum 15. Juni 2021 verlängert, bis zu der eine Person nach ihrer Ankunft in… einen zusätzlichen Covid-19-Test durchführen sollte.

 


Die Regierung legt die Liste der Länder fest, aus denen bei Ankunft in Lettland zusätzliche Covid-19-Tests durchgeführt werden müssen

 

Die Deutsche Botschaft veröffentlicht auf ihrer Website wichtige (lesbare und verständliche) Informationen zur Informationen zu den Einreise­beschränkungen und Quarantäne­bestimmungen in Deutschland und Lettland HIER

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